Nach einer tödlichen Raserfahrt mit etwa 200 Kilometern pro Stunde hat die Staatsanwaltschaft für den Autofahrer eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert. Der Staatsanwalt wertete die Raserei in dem Prozess vor dem Landgericht Augsburg am Mittwoch als verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, das Gesetz sieht hier eine Maximalstrafe von zehn Jahren vor. Von dem Mordvorwurf aus der Anklageschrift rückte der Staatsanwalt ab. Ein Tötungsvorsatz sei dem 28-Jährigen nicht nachweisbar, sagte er.