Die Regionaldirektion bestätigte aber, dass allein in den beiden Agenturen bis zu 33 Beschäftigte zum Erhalt einer Erfolgsprämie berechtigt sind. Diese Prämien und unrealistische hohe Zielvorgaben von oben macht der Bundesrechnungshof maßgeblich dafür verantwortlich, dass sich die Arbeit der Agenturen für Arbeit oftmals nicht an den Bedürfnissen ihrer Klienten - der Arbeitslosen und der Arbeitgeber - ausrichtet, sondern an denen der Arbeitsvermittler. Um möglichst schnell möglichst viele Punkte zu sammeln, konzentrierten sich die Arbeitsvermittler auf die leichten Fälle und ließen die Langzeitarbeitslosen im Stich.
Aus der Region Arbeitslose zweiter Klasse
Joachim Dankbar 25.06.2013 - 00:00 Uhr
Von