Coburg/Kronach - "Linke Hand, linke Ohr": Im amtlichen Stammeldeutsch steht der Tatbestand schwarz auf weiß unter der Rubrik "Bemerkungen". Beweismittel sind die "Betroffenenangaben", Zeugen ein Polizeihauptmeister X und eine Polizeiobermeisterin Y. Die Faktenlage ist eindeutig: Der Täter hat als Führer und Halter eines Fahrzeuges am Steuer ohne Freisprechanlage telefoniert: Macht unter dem Strich 40 Euro und einen Punkt in der zentralen Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Aus der Region Beim Bußgeld bleibt es nicht
Von Volker Friedrich 02.12.2009 - 00:00 Uhr