Werner Müller muss als Nächstes entscheiden: Soll eine Operation gemacht werden, die lebensverlängernd sein könnte? Operationen gab es in Monikas Leidensgeschichte mehr als genug. In diesem Fall berät ihn der behandelnde Arzt, wägt das Für und Wider ab. Es sei besser, diesen Eingriff nicht mehr zu riskieren, das Ende sei absehbar und würde nur noch verzögert, sagt er schließlich.
Nun ist der Notfall da, der Ehemann als Bevollmächtigter hat eine Entscheidung zu fällen. Werner Müller sagt, es sei ihm sehr schwer gefallen, die Verantwortung für das Ableben seiner Frau zu übernehmen. Selbst als die Diagnose keinen anderen Weg mehr eröffnete, wollte und konnte er nicht loslassen. Monatelang hatte er sie in alle Krankenhäuser und Reha-Zentren begleitet, immer wieder hatte sie es geschafft. Jede auch nur kurzfristige Besserung ihres Zustandes gab ihm Hoffnung, auf einmal sollte nun Schluss sein?
Im Nachhinein stellt Werner Müller fest: "Besser ist es, wenn der Vollmachtgeber seine Wünsche klar äußert. Auf jeden Fall sollte man festlegen, was man nicht will! Angehörige versuchen zu klammern. Mir hätte eine genauere Ausformulierung sehr geholfen, denn wir haben die Verfügung sehr allgemein gehalten."
Nach dem Tod Monikas regelt Werner den Nachlass seiner Frau. Beide hatten sich gegenseitig über ein notariell beglaubigtes Testament als Alleinerben eingesetzt. Hätten sie das nicht getan, wäre die Vorsorgevollmacht das Mittel der Wahl gewesen. Auch nach dem Tod besteht eine Vollmacht fort. Das ist wichtig, falls der Bevollmächtigte nicht der einzige Erbe ist. Wenn die Beerdigung geregelt werden muss und dazu Bankgeschäfte getätigt werden, reicht die Vollmacht dazu aus.
Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt? Wer nichts ausfüllt und der Fall tritt ein, dass man seine Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, bekommt nach entsprechender Prüfung vom Gericht eine Betreuungsperson für bestimmte oder alle Aufgaben zugeteilt. Vorrangig wird ein Familienmitglied als Betreuer bestellt. Notfalls wird auf einen ehrenamtlichen, einen Berufsbetreuer oder den Mitarbeiter eines Betreuungsvereins zurückgegriffen.
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Lesen Sie am Donnerstag (20.Oktober): Bankvollmach t - wann Sie eine brauchen und wie Sie sie erteilen.