Vierzehnheiligen - Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neue Begutachtungsverfahren, die Reduzierung des bürokratischen Aufwands - mit dem Pflegestärkungsgesetz II, welches noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, geht die Große Koalition in die nächste Runde in Sachen Pflegereform. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I trat bereits zum Januar eine Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung ein, wobei insbesondere der Bereich der häuslichen Pflege gestärkt wurde.
Aus der Region Geld allein pflegt nicht
Von Cornelia Stegner 23.07.2015 - 00:00 Uhr