Vierzehnheiligen - Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neue Begutachtungsverfahren, die Reduzierung des bürokratischen Aufwands - mit dem Pflegestärkungsgesetz II, welches noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, geht die Große Koalition in die nächste Runde in Sachen Pflegereform. Mit dem Pflegestärkungsgesetz I trat bereits zum Januar eine Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung ein, wobei insbesondere der Bereich der häuslichen Pflege gestärkt wurde.