Coburg – Unter Alkoholeinfluss fällt man leichter hin. Diese Binsenweisheit sollte nicht nur der, der dem Alkohol zuspricht, im Hinterkopf behalten. Auch wer sich auf eine Auseinandersetzung mit einem merklich Alkoholisierten einlässt, muss dessen fehlender Standfestigkeit Rechnung tragen. Stößt er ihn nämlich wie einen Nüchternen und verursacht dadurch Sturz und Verletzungen, können Schmerzensgeld und Schadensersatz fällig sein.