Aus der Region Gericht erlaubt Mund-Naht
Redaktion 21.06.2012 - 00:00 Uhr
Würzburg - Die iranischen Asylbewerber in Würzburg dürfen bei ihrem Hungerstreik auch mit zugenähten Mündern in der Öffentlichkeit protestieren. Dies sei weder strafbar noch eine Ordnungswidrigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Eilbeschluss.
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