BERLIN – Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum „gläsernen“ Abgeordneten geebnet. Bundestagsabgeordnete müssten ihre Nebeneinkünfte umfassend und detailliert offen legen, entschieden die Karlsruher Richter am Mittwoch. Sie wiesen die Klage von neun Parlamentariern gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz zurück.