Münchberg - Alkohol nur noch für Autofahrer - so lässt sich in etwa das Ladenschlussgesetz des Freistaates Bayern zusammenfassen, das seit dem 1. Juni gilt. Es betrifft die Abgabe von Alkohol als Reisebedarf an Tankstellen. Demnach dürfen Tankstellen von 20 Uhr an den Reisebedarf nur noch Insassen von Autos verkaufen. Und unter diesen Reise-bedarf fallen neben Zeitschriften und Andenken auch Genussmittel wie Alkohol und Süßigkeiten. Der Gesetzgeber gibt sogar die Menge und Art des Alkohols an, den die Tankstellen an ihre Kunden verkaufen dürfen. Die im Gesetz verankerte und erlaubte "kleine Menge" umfasst:
Aus der Region Ladenschluss: Alkohol nur noch für Fahrer
Patrick Gödde 06.09.2012 - 00:00 Uhr
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