Coburg (dpa/lby) - Die Frau hatte beim Färben eine Verätzung am Hinterkopf erlitten und die verhindert, dass auf einer etwa fünf mal fünf Zentimeter großen Stelle jemals wieder Haare wachsen. Sie forderte - unter anderem auch wegen angeblich verminderter Heiratschancen - 20 000 Euro Schmerzensgeld von der Friseurin und deren Chefin. Die Versicherung der Beklagten hielt jedoch 5000 Euro für ausreichend.