Lichtenberg/Kassel – Der im Mordfall Peggy Knobloch zunächst verurteilte und später freigesprochene Ulvi K. will den Freistaat Bayern jetzt auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagen. Dies kündigte seine Betreuerin, die in Münchberg lebende Gudrun Rödel, am Dienstag bei einer Pressekonferenz in der Kanzlei ihrer neuen Rechtsanwältin Hanna Henning in Kassel an.

Rödel machte der bayerischen Justiz und dem Innenministerium heftige Vorwürfe. Im Fall Ulvi K. seien nicht etwa Fehler unterlaufen. Vielmehr habe man zielstrebig daran gearbeitet, mit Ulvi K. einen Schuldigen zu präsentieren. Der damalige Innenminister Günter Beckstein habe den spektakulären Fall nicht ungeklärt lassen wollen. Dafür seien „Aussagen manipuliert und Zeugen bezahlt worden“.

Nach dem aus Mangel an Beweisen erfolgten Freispruch in Sachen Peggy durch das Landgericht Bayreuth im Jahre 2014 dürfe der Freistaat Bayern nicht davon ausgehen, dass Ulvi K.und seine Familie sich einfach mit 14 Jahren Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie entschädigungslos zufrieden geben werden, sagte Rödel. Rechtsanwältin Hanna Hennig erläuterte, dass sie neben der Amtshaftungsklage auch ein zweites Wiederaufnahmeverfahren anstreben werde, um ihren Mandanten vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu befreien. Damit war bislang der Ettlinger Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker beauftragt. Von ihm war in Kassel nicht mehr die Rede.

Der Missbrauchvorwürfe dürfte allerdings entscheidend für die Frage sein, ob die Amtshaftungsklage eine Erfolgsaussicht hat. In der Tat hat Ulvi K. keinen Tag für den Schuldspruch im Peggy-Verfahren gesessen. In der Psychiatrie war der heute 39-jährige wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder in Lichtenberg untergebracht. Diese Missbrauchsfälle hatte Ulvi K. gestanden. Wegen wiederholter Beschwerden über exhibitionistische Handlungen hatte sich auch die Familie K. bereits vor der Festnahme des Sohns um einen Therapieplatz bemüht.

Gudrun Rödel unterstrich indessen, dass es nie einen Missbrauch von Peggy Knobloch gegeben habe. In den anderen Fällen, für die sich ihr Schützling mehrfach entschuldigte, habe er selbst im Status eines Kindes gehandelt.