Hof – Wolfgang Schwemmer empfand die vergangenen Tage als „entsetzlich“. Der Ex-Anwalt von Ulvi K. hat in diesen Tagen viele Schmerzen, vor allem körperliche. Er erholt sich gerade von einer Operation. Seelisch geht es ihm nicht besser.
Am vergangenen Freitag hat der ehemalige Chefermittler der „Soko Peggy“ im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth behauptet, Wolfgang Schwemmer sei damals zu wichtigen Vernehmungen nicht erschienen – weil er mal zu einem Elternsprechtag musste oder im Spanienurlaub weilte. Später habe Schwemmer die Beamten wissen lassen, dass Ulvi K. „zu 75 Prozent“ der Täter sei, sagte Wolfgang Geier. Irgendwann habe Schwemmer sogar die Erlaubnis erteilt, den geistig minderbegabten jungen Mann in seiner Abwesenheit vernehmen zu dürfen. Angeschrien und gefoltert, wie tags zuvor von Ulvis Anwalt Michael Euler behauptet, hätten den Verdächtigen damals weder er, Geier, noch seine Kollegen. „Der Einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Anwalt“, behauptete Geier.
Wolfgang Schwemmer würde zu all diesen Vorwürfen gerne etwas sagen, aber er darf nicht. „Ich bin nicht von meiner Schweigepflicht entbunden“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Seit vier Tagen stehen diese Behauptungen im Raum, werden im Internet verbreitet, zementieren sich in den Köpfen der Menschen. „Wissen Sie, wie entsetzlich das für mich und meine Familie ist ? Selbst eine Fachjournalistin wie Gisela Friedrichsen vom Spiegel hinterfragt nicht, ob derjenige sich überhaupt wehren darf.“
Schwemmer hat am heutigen Montag ein rund 45-minütiges Gespräch mit Michael Euler geführt. „Er will, dass ich als Zeuge aussage und wird das nun beim vorsitzenden Richter beantragen“, sagt der Jurist aus Bayreuth. Dort müsse Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel ihn dann von der Schweigepflicht entbinden.
Am vergangenen Freitag hat der ehemalige Chefermittler der „Soko Peggy“ im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Bayreuth behauptet, Wolfgang Schwemmer sei damals zu wichtigen Vernehmungen nicht erschienen – weil er mal zu einem Elternsprechtag musste oder im Spanienurlaub weilte. Später habe Schwemmer die Beamten wissen lassen, dass Ulvi K. „zu 75 Prozent“ der Täter sei, sagte Wolfgang Geier. Irgendwann habe Schwemmer sogar die Erlaubnis erteilt, den geistig minderbegabten jungen Mann in seiner Abwesenheit vernehmen zu dürfen. Angeschrien und gefoltert, wie tags zuvor von Ulvis Anwalt Michael Euler behauptet, hätten den Verdächtigen damals weder er, Geier, noch seine Kollegen. „Der Einzige, der ihn bei den Verhörterminen angeschrien hat, war sein eigener Anwalt“, behauptete Geier.
Wolfgang Schwemmer würde zu all diesen Vorwürfen gerne etwas sagen, aber er darf nicht. „Ich bin nicht von meiner Schweigepflicht entbunden“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Seit vier Tagen stehen diese Behauptungen im Raum, werden im Internet verbreitet, zementieren sich in den Köpfen der Menschen. „Wissen Sie, wie entsetzlich das für mich und meine Familie ist ? Selbst eine Fachjournalistin wie Gisela Friedrichsen vom Spiegel hinterfragt nicht, ob derjenige sich überhaupt wehren darf.“
Schwemmer hat am heutigen Montag ein rund 45-minütiges Gespräch mit Michael Euler geführt. „Er will, dass ich als Zeuge aussage und wird das nun beim vorsitzenden Richter beantragen“, sagt der Jurist aus Bayreuth. Dort müsse Ulvis Betreuerin Gudrun Rödel ihn dann von der Schweigepflicht entbinden.