Landkreis Hof - Die Ente wurde in einem Teich nähe Moschendorf im Gebiet der Gemeinde Döhlau gefunden. Der Kadaver wurde zur weiteren Untersuchung an das nationale Seuchenzentrum des Friedrich-Loeffler-Instituts gegeben, um festzustellen, ob es sich um den Subtyp H5N8 (Vogelgrippe) handelt.
Für diesen hochansteckenden Typ sind besonders Wasservögel wie Enten, Gänse und Schwäne empfänglich. Eine Übertragung auf den Menschen gilt als unwahrscheinlich. Sowohl nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), als auch des Robert-Koch-Instituts (RKI) gab es weltweit noch keine menschliche Infektion mit H5N8.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Landratsamt Hof eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Demnach wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern im Umkreis des Fundortes festgelegt. Um den Sperrbezirk legt die Behörde ein Beobachtungsgebiet fest. Der Radius von Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet beträgt zusammen mindestens zehn Kilometer, in dem bestimmte Maßnahmen erfolgen und Verhaltensregeln beachtet werden müssen.
Neben den bereits erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallplicht ist beigefügte Verordnung bereits jetzt zu beachten. Geflügelhalter müssen insbesondere sicherstellen, dass
1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels sofort ablegen,
3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
4. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Die Verordnung ist unter www.landkreis-hof.de veröffentlicht, ebenso die bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus hat das Landesgesundheitsamt unter www.lgl.bayern.de weitere Informationen veröffentlicht.
Wer ein toten Wasservogel oder auch Rabenvogel findet, soll diesen nicht berühren und den Fundort sofort dem Veterinäramt des Landkreises Hof unter der Telefonnummer 09281/57-215 mitteilen.
Für diesen hochansteckenden Typ sind besonders Wasservögel wie Enten, Gänse und Schwäne empfänglich. Eine Übertragung auf den Menschen gilt als unwahrscheinlich. Sowohl nach Aussage des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), als auch des Robert-Koch-Instituts (RKI) gab es weltweit noch keine menschliche Infektion mit H5N8.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird das Landratsamt Hof eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Demnach wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern im Umkreis des Fundortes festgelegt. Um den Sperrbezirk legt die Behörde ein Beobachtungsgebiet fest. Der Radius von Sperrgebiet und Beobachtungsgebiet beträgt zusammen mindestens zehn Kilometer, in dem bestimmte Maßnahmen erfolgen und Verhaltensregeln beachtet werden müssen.
Neben den bereits erlassenen Allgemeinverfügungen zur Stallplicht ist beigefügte Verordnung bereits jetzt zu beachten. Geflügelhalter müssen insbesondere sicherstellen, dass
1. die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren gesichert sind,
2. die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden und dass diese Personen die Schutz- und Einwegkleidung nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels sofort ablegen,
3. Schutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt wird,
4. eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Die Verordnung ist unter www.landkreis-hof.de veröffentlicht, ebenso die bereits erlassenen Allgemeinverfügungen. Darüber hinaus hat das Landesgesundheitsamt unter www.lgl.bayern.de weitere Informationen veröffentlicht.
Wer ein toten Wasservogel oder auch Rabenvogel findet, soll diesen nicht berühren und den Fundort sofort dem Veterinäramt des Landkreises Hof unter der Telefonnummer 09281/57-215 mitteilen.