Manchen Behörden in Deutschland muss mit Regelmäßigkeit klar gemacht werden, wozu Journalisten da sind, weshalb die Meinungs- und Pressefreiheit ein Gut von unschätzbarem Wert ist. Dass Redakteure bei der Ausübung ihres Berufs nicht eingeschränkt werden dürfen. Das Grundgesetz legt dem Staat sogar die Verpflichtung auf, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um dieses Freiheitsrecht verwirklichen zu können, das das Landratsamt Tirschenreuth mit seiner Nicht-Informationspolitik mit Füßen trat. Denn Journalisten müssen Informationen erhalten, auswerten und schließlich weitergeben. Sie sind, wenn man so möchte, das Sprachrohr aller Bürgerinnen und Bürger. Sie handeln in deren Auftrag, weshalb ihnen zurecht die Rolle des öffentlichen Wachhunds zukommt. Sie leuchten in Bereiche hinein, die der Allgemeinheit verschlossen bleiben. Zu gewichten, einzuordnen, zu analysieren, zu kommentieren, Fragen zu beantworten, aber auch Falsches von Wahrem zu trennen, das ist die Aufgabe von Redakteuren. Dafür steht unabhängiger, überparteilicher, freier Journalismus. Deshalb ist er für Deutschland, wo diese wunderbaren demokratischen Grundrechte gelebter Alltag sind und sein müssen, unverzichtbar. Wohin es führt, wenn diese Gesetze nicht gelten, sehen wir in China, Syrien oder Nordkorea, um nur wenige Negativbeispiele anzuführen.