Verlangt ein Reiseveranstalter die Hälfte des Reisepreises als Stornogebühr, müssen Urlauber das nicht hinnehmen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2142/17 (28)). Demnach ist eine Stornopauschale von 50 Prozent unzulässig, wenn Kunden bis 30 Tage vor Beginn der Reise kündigen.