Bahnhof in Obertheres Ja zum Halt in Obertheres

Günther Geiling
Das Bahnhofsgebäude in Obertheres von dem Ort aus, an dem die Bundesstraße 26 direkt vorbeiführt. Foto: /Günther Geiling

Der Landkreis Haßberge will seinen ÖPNV verbessern. Der Ausschuss „Bau und Verkehr“ empfahl dem Kreistag nun die Reaktivierung der Bahnhaltestelle in Obertheres.

 
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Haßfurt - Der Thereser Gemeinderat hat die Beantragung der Reaktivierung des Bahnhofs in Obertheres schon länger beschlossen, kürzlich sprachen sich in einem „Haßberg-Check“ auch zahlreiche Einwohner dafür aus. Ebenso positiv sah nun auch der Ausschuss für „Bau und Verkehr“ das Vorhaben und den Wunsch der Gemeinde Theres. Er empfahl dem Kreistag, einen Beschluss für einen Bahnhalt von Zügen in Obertheres zu fassen.

Inwieweit dieser Wunsch natürlich Erfolg haben wird, ist trotzdem fraglich, denn zuständig sind die Bahn und die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG). Letztere hat der Verwaltung in Theres jedoch schon vor Monaten mitgeteilt, dass eine Reaktivierung des Bahnhofs unrealistisch sei. An eine solche Reaktivierung seien nämlich hohe Voraussetzungen geknüpft und diese müssten erfüllt werden.

Währen es sich im Bereich des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs um eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden im eigenen Wirkungskreis handle, so Susanne Lutz vom Verkehrsreferat im Landratsamt, sei für die Planung, Organisation und Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs in Bayern der Freistaat zuständig. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie entscheide darüber, ob stillgelegte Bahnhaltepunkte reaktiviert werden.

„Der Bahnhaltepunkt Obertheres wurde Ende 1977 geschlossen. Grund hierfür war unter anderem die zu geringe Auslastung. Konkrete Zahlen über das damalige Fahrgastpotenzial sind allerdings nicht mehr in Erfahrung zu bringen“, betonte Nahverkehrsbeauftragte Susanne Lutz. Für die Einrichtung neuer Bahnstationen beziehungsweise Reaktivierung von Bahnstationen gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen und dazu gehöre zuerst die Willensbekundung der betroffenen Gemeinde und des Landkreises als Aufgabenträger des ÖPNV.

Weiter müsse vor allem eine Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsprüfung vorgenommen werden. Grundvoraussetzung bei der „fahrplantechnischen Machbarkeit“ sei die Feststellung, dass ein zusätzlicher Halt auf der Strecke Würzburg-Bamberg im Hinblick auf Anschlussverbindungen an den Bayerntakt-Knotenpunkten überhaupt möglich wäre mit einer mindestens stündlichen Bedienung. Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung gehe es um die Fahrgastprognose, eine Kostenschätzung und den Nachweis des verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens.

Erschwerend komme hier wohl hinzu, dass der Bahnhalt Schonungen 2014 zusätzlich auf der Strecke Würzburg-Bamberg neu aufgenommen worden und eine Parallelbedienung für Busverkehrs in Obertheres dann nicht mehr vorgesehen sei. Das könnte bedeuten, dass auch der Schülerverkehr vom Bus auf die Bahn in Richtung Haßfurt umgestellt werden müsste.

Kommunale Umfeldmaßnahmen wären zusätzlich die barrierefreie Gestaltung des Bahnhalts und Integration in das öffentliche Straßen- und Wegenetz mit Bushaltestelle, P+R-Parkplätze und Fahrradabstellplätze.

Landrat Wilhelm Schneider betonte, dass grundsätzlich alle Maßnahmen zu begrüßen seien, die zur Steigerung der Attraktivität des Landkreises, einzelner Kommunen und des ÖPNV beitrügen. Sollte die Studie positiv ausfallen und die angrenzenden Gemeinden, die keinen eigenen Bahnhaltepunkt besitzen, keinen Nachteil durch etwaige Ausdünnung des Bus-Parallelverkehrs erfahren, stehe das Landratsam einer Wiedereröffnung prinzipiell positiv gegenüber. Das Befürworten der Reaktivierung des Bahnhalts Obertheres schließe keine finanzielle Beteiligung des Landkreises ein und eine solche sei daher bei einem positiven Ausgang nicht abzuleiten. Der Ausschuss empfahl dem Kreistag das Vorhaben der Gemeinde Theres zu befürworten.

Das Gremium befasste sich dann mit der Bildung eines Unterausschusses für die Nahverkehrsplanung. In der letzten Wahlperiode habe 2018 für das Konzept des Nahverkehrsplanes einen solchen Plan zwar schon gehabt, aber nun gehörten dem Kreistag neue Mitglieder an und deswegen müsse man nach der Geschäftsordnung einen neuen Unterausschuss bilden. Susanne Lutz unterstrich dies aber noch mit der Notwendigkeit, dass auf diesen Unterausschuss neue Aufgaben durch Emissionen von Fahrzeugen und alternative Energien zukämen.

Ab den Jahren 2023/2024 werde man auch die Linienbündelung, Vertaktung, Fahrzeiten und die Art der Fahrzeuge fortschreiben müssen. Deswegen sollten auch die Unternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr in diesem Ausschuss ihre Meinung einbringen. Landrat Wilhelm Schneider meinte, dass sie für diese Arbeit viel Erfahrung mitbrächten und ja auch selbst Betroffene seien. Für das Gremien sollen deswegen der VGN und die Busunternehmer ihre Vertreter benennen und außerdem kann jede Fraktion im Kreistag ein Mitglied entsenden.

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