Die verkehrsrechtliche Anordnung in Ruppach ein Gefahrenzeichen vor der Einmündung „Ruppacher Höhe“ aufzustellen, wurde bei der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Ebern am Mittwochnachmittag in der Frauengrundhalle in Ebern vom Tisch aus getroffen. Eine Ortseinsicht fand hierzu nicht statt. Zu der Entscheidung kam es, weil sich eine Anliegerin, die im Ortsteil Ruppach an der betreffenden Einmündung wohnt, an die Stadt Ebern gewandt hatte, weil sie und andere Anwohner „verblüfft“ seien, „wie schnell Verkehrsteilnehmer von Ruppach in Richtung Lindenhof/B279 aus dem Ort hinaus fahren.“ Den meisten Verkehrsteilnehmern sei offensichtlich nicht bewusst, dass an der Einmündung „Ruppacher Höhe“ in die „Lindenstraße“, die Regelung „rechts vor links“ gelte, so die Mitteilerin. „Die Stadt Ebern hat hierzu eine Stellungnahme von der Polizei und dem Verkehrsreferenten im Stadtrat und zweitem Bürgermeister Harald Pascher (FWE) eingeholt, und es wurde vorgeschlagen, in der Lindenstraße das Verkehrszeichen 102, ‚Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts’ anzubringen“, erklärte Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) diesbezüglich. Das wurde vom Gremium so beschlossen, in der Hoffnung, dass Verkehrsteilnehmer sich darauf einstellen; auch, weil die bevorrechtigte von rechts einmündende Straße, „Ruppacher Höhe“, aus Richtung Ortsmitte Ruppach kommend, erst sehr spät einsehbar ist.