Bauausschuss In Reuth darf bald wieder gebaut werden

Karl-Heinz Hofmann
Im Neubaugebiet „Thonbergsäcker II“ in Reuth, das schon vor Jahren erschlossen wurde, sind noch Bauplätze in ruhiger Lage zu haben. Bürgermeister Jörg Neubauer freut sich darüber, dass es nun wieder Interessenten dafür gibt. Foto: /Karl-Heinz Hofmann

Bisher klaffen im Baugebiet Thonbergsäcker II noch einige Lücken. Das könnte sich bald ändern. Das liegt auch am Bauausschuss Weißenbrunn.

 
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Weißenbrunn - Der Bau- und Umweltausschuss Weißenbrunn hat sich am Dienstag im Mehrzweckhaus mit Angelegenheiten des Denkmalschutzes sowie mit Befreiungen von Bebauungsvorschriften bei einer Bauvoranfrage befasst. Die Voranfrage betrifft die Errichtung eines Einfamilienhauses im Baugebiet „Thonbergsäcker II“ in Reuth.

Der Ausschuss stimmte den beantragten Befreiungen bezüglich Einfriedung, Flach- beziehungsweise Pultdach sowie Kniestockerhöhung und anthrazitfarbener Dacheindeckung zu. Man wolle Bauwilligen den Weg nicht durch Vorgaben verbauen, erklärte Bürgermeister Jörg Neubauer. Diese seien vor etlichen Jahren zwar gut gemeint gewesen, heute hätten sich die Sachlage und die Ansprüche der Bauherren aber geändert. Dem passe sich das Gremium an. In diesem Baugebiet gibt es noch einige Lücken. Es sei sehr erfreulich, dass nun wieder Bewegung in dieses Areal komme, sagte der Bürgermeister.

Kein Verkauf

Ferner lag dem Ausschuss eine Anfrage vor, ob die Gemeinde ein angrenzendes Grundstück mit rund 18 Quadratmetern veräußern würde. Das Gremium beschloss jedoch, dieses Grundstück in Reuth nicht zu verkaufen.

Das Anwesen Braustraße 39 (Altes Wasserschloss) wurde von Holger Wack und Melanie Endres erworben. Aufgrund des schlechten Zustandes müssen Untersuchungen durchgeführt werden. Da es sich um einen Bau der Gebäudeklasse 4 handelt, muss hier der Bau- und Umweltausschuss zustimmen.

Im November hatte die Gemeinde einen entsprechenden Antrag erhalten. Demnach sollen durch Feuchtigkeit zerstörte Materialien beseitigt werden, zum Beispiel beschädigte und verfaulte Verkleidungen, Balken, Böden und Putz, ebenso jüngerer Bauten aus den 1970er- und 1980er-Jahren, etwa abgehängte Decken sowie provisorisch verlegte Rohre und Kabel. Erst dann könnten Experten die Untersuchungen vornehmen. Das Gremium stimmte diesem Ansinnen zu, ebenso einem weiteren Antrag, der dasselbe Anwesen betrifft.

Für die Sanierung soll das Gebäude fachgerecht unterfangen werden, außerdem soll das Fundament ausgebessert werden. Dazu sollen Fachleute den Baugrund mit mehreren Schürfungen und Sondierungen begutachten. Mit Hilfe eines archäologischen Sachverständigen soll die Untersuchung sowie die komplette Unterfangung vorbereitet werden.

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