Bei seiner letzten Sitzung beschloss der Marktgemeinderat einen „Neuerlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge“, die zum 1. Oktober in Kraft tritt. Damit wird die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung eines Stellplatzes kommunalisiert. Die Stellplätze sind dabei auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstückes herzustellen.