Neuer Bauhof in Lautertal Gemeinde tritt von Kaufvertrag zurück

Eigentlich sollte auf dem Gelände unterhalb des Lautertaler Rathauses der neue Bauhof entstehen. Nun erstattet die Gemeinde aber sogar Strafanzeige gegen den potenziellen Verkäufer.

Juni 2022: Der damalige Bauamtsleiter Peter Welz, Bürgermeister Karl Kolb und Jürgen Kolb, der damalige stellvertretende Bauhofleiter (von links), blickten zuversichtlich auf die Pläne für den neuen Bauhof. Foto: NP-Archiv/Frank Wunderatsch

In der Gemeinde Lautertal wird es keinen neuen Bauhof auf dem bislang vorgesehenen Gelände geben. Das gab Bürgermeister Karl Kolb in einer Pressemitteilung vom Montag bekannt. Diesen Beschluss habe der Gemeinderat in seiner Juli-Sitzung im nicht-öffentlichen Teil einstimmig beschlossen.

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Die Gemeinde Lautertal ist demnach noch Mieter des Grundstückes unterhalb des Rathauses, auf dem zwei Gewerbehallen stehen. Dieses Areal sollte zum neuen Bauhof umgebaut werden. Der Eigentumsübergang an die Gemeinde sollte laut bereits abgeschlossenem Kaufvertrag zum 1. Febraur 2026 erfolgen.

Bodenproben bestätigen: Grundstück ist verunreinigt

Der Verkäufer unterschrieb darin laut der Medienverlautbarung, dass ihm von sogenannten Altlasten nichts bekannt sei. Im Rahmen einer Beschaffenheitsvereinbarung versicherte er demzufolge ebenfalls, dass das Grundstück zu Beginn der Mietzeit keine schädlichen Bodenveränderungen, Altlasten im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes oder sonstige Verunreinigungen aufweise.

Bodenproben haben dem Schreiben zufolge jedoch ergeben, dass Teile des Grundstückes nun doch verunreinigt seien. Das liege insbesondere an asbesthaltigen Faserzementplatten sowie vergrabenen Fahrzeugteilen.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Eine fachgerechte Entsorgung und eine Sanierung des Grundstücks ist demnach nur mit sehr hohem finanziellem Aufwand möglich. Um unkalkulierbare finanzielle Risiken von der Kommune abzuwenden, habe die Gemeinde daher jetzt entschieden, wegen arglistiger Täuschung von dem Miet- und Kaufvertrag zurückzutreten.

Die Gemeinde werde die bisher entstandenen Planungskosten als Schadenersatz gegen den Vertragspartner geltend machen. Baukosten im engeren Sinne seien bislang noch nicht angefallen. Zudem wird die Gemeinde laut Pressemitteilung gegen den Vertragspartner Strafanzeige erstatten.

Betrieb am aktuellen Standort geht ohne Einschränkungen weiter

Der Betrieb des Bauhofs geht demzufolge am bisherigen Standort in der Fornbacher Straße 9 in Oberlauter weiter, ohne dass es Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger geben werde.

Des Weiteren werde die Gemeinde einen anderen geeigneten Standort für einen Neubau beziehungsweise Umbau des Bauhofs suchen, da die Verhältnisse auf dem bisherigen Bauhofgelände dauerhaft zu beengt seien und den heutigen Ansprüchen nicht gerecht würden.