Die AfD will bayerischen Kommunen per Gesetz das Recht einräumen, bei einer örtlichen Überforderung die Zuweisung von Asylbewerbern zur Unterbringung abzulehnen. Sie hat dazu ein „Asylnotstandsgesetz“ in den Landtag eingebracht. Eine Überforderung läge demnach vor, wenn es an entsprechenden Unterkünften fehlt oder die Überlastung der sozialen Infrastruktur und der „lokalen Gemeinschaft“ zu befürchten ist.