Taube und schwer hörgeschädigte Menschen in Bayern müssen weiter auf das Gehörlosengeld warten, dessen Einführung CSU und Freie Wähler in ihrem 2023 geschlossenen Koalitionsvertrag angekündigt hatten. Mit den Stimmen der beiden Fraktionen verabschiedete der Landtag den bayerischen Sozialetat für dieses und nächstes Jahr. Er umfasst insgesamt 18,5 Milliarden Euro, knapp neun Prozent mehr als zuletzt. Mittel für das Gehörlosengeld, mit dem Hörgeschädigte bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützt werden sollen, sind dennoch nicht enthalten.