Susanne Kurz (Grüne) begründete den Vorstoß mit einer nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von Kultur- mit Sportveranstaltungen. Konkret forderten die Grünen, die Öffnung von Clubs und Spielstätten für Livemusik an den „stillen Tagen“ zu erlauben, also an Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und dem Heiligen Abend. Ausnahmen sollten der Karfreitag und der Buß- und Bettag bleiben. Kurz sprach von einer „gerechten und zeitgemäßen Regelung“. Es sei nicht verständlich, warum Tanzveranstaltungen nicht mit der Würde der „stillen Tage“ vereinbar seien, Sport-Events wie Boxen oder „Massenbesäufnisse“ auf politischen Aschermittwochsveranstaltungen aber schon.