Bayreuth/Lichtenfels - Es ist nicht verboten, wenn man als Kläger vor Gericht nicht die Wahrheit sagt. Es ist aber auch so, dass ein Gericht nicht glauben muss, was man ihm vorträgt. Einer 52-jährigen Frau aus Lichtenfels machte die Vorsitzende der 1. Kammer des Bayreuther Verwaltungsgerichts deutlich: "Das können wir Ihnen nicht abnehmen." Ihre Klage gegen die Einziehung ihres Waffenscheins zog die Frau am Ende zurück, nachdem sie sich zuvor in einer Erklärung von den Reichsbürgern distanziert hatte.