Bayreuth - Der 22-Jährige, der seit November 2017 vollziehbar ausreisepflichtig war, darf also in Deutschland bleiben und hier seine Berufsausbildung abschließen.

„Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass wir soeben die Nachricht erhalten haben, dass das Innenministerium die Zentrale Ausländerbehörde der Regierung von Oberfranken angewiesen hat, Danial M. eine Ermessensduldung zu erteilen“, teilte Simon Froben, Pfarrer der evangelisch-reformierten Kirche in Bayreuth, Montagabend um 17.30 Uhr unserer Zeitung mit. Die Zentrale Ausländerbehörde habe eben diese Ermessensduldung noch Anfang August 2018 ausdrücklich verweigert, erläuterte Froben, dessen Kirchengemeinde das Asyl gewährt hatte.

Am liebsten zurück nach Neuenmarkt

Danial M. (Nachname zum Schutz seiner Familie abgekürzt) könne damit das Kirchenasyl wieder verlassen. Er könne – was sein größter Wunsch sei – zu seiner Familie nach Neuenmarkt (Landkreis Kulmbach) zurückkehren. Dort leben seine Eltern und die Geschwister. Er werde im September 2018 seine schulische Ausbildung fortsetzen und diese abschließen können. Und er habe im Anschluss – bei entsprechender Beschäftigungsmöglichkeit – Aussicht auf die Erteilung einer weitergehenden Aufenthaltserlaubnis, erläuterte Froben.

Der Pfarrer dankte allen, die Danial M. in den vergangenen Wochen mit ihrer Hilfe unterstützt haben: Vertreter und Vertreterinnen der Kirchen aller Konfessionen, Politiker und Politikerinnen, den Medien und nicht zuletzt den vielen Menschen, die sich durch ihren Zuspruch und Solidarität, durch finanzielle Hilfe und vieles mehr eingebracht haben.

55.000 Unterschriften in Online-Petition

Allein an der Online-Petition für Danial M. hätten sich in den vergangenen Wochen mehr als 55.000 Menschen beteiligt und damit für ihn, aber zugleich auch für andere von der Abschiebung bedrohte Menschen ein klares Zeichen gesetzt.

„In manch bedrängender Stunde der vergangenen Wochen war diese breite Unterstützung durch die Öffentlichkeit ein wichtiger Rückhalt. Wir sind dankbar für die guten Kontakte und Gespräche, die sich daraus ergeben haben“, betonte der Pfarrer.

„Dieser Tag ist für uns, aber vor allem für Danial M. und seine Familie, ein Tag großer Freude. Wir denken zugleich aber auch an die Afghanen, die in den vergangenen Monaten nach Kabul abgeschoben wurden und auch am Dienstag wieder abgeschoben werden sollen“, sagte Froben.

Ein Einzelfall

Danial M. sei ein Einzelfall, der für viele gut integrierte Afghanen steht, die nicht als Straftäter, Gefährder oder sogenannte „Identitätsverweigerer“ aufgefallen seien. Das Bürgerkriegsland Afghanistan sei auch weiterhin – wie Medienberichte der vergangenen Tage einmal mehr zeigten – nicht sicher.

Von der Zentralen Ausländerbehörde der Regierung von Oberfranken in Bayreuth war am Montag gegen 18 Uhr keine Stellungnahme mehr zu der neuen Entwicklung in dem Fall zu erhalten.

Danial A. hatte privat Deutschunterricht genommen, beim FC Neuenmarkt Fußball gespielt und war damit einer der Garanten für den aktuellen Aufstieg des A-Klassisten in die Kreisklasse. Er sollte am 3. Juli mit 69 anderen Asylbewerbern, deren Antrag ebenfalls abgelehnt worden war, vom Münchner Flughafen nach Afghanistan abgeschoben werden. Während für die Eltern und die minderjährigen Geschwister ein Abschiebeverbot besteht, ist er als Volljähriger davon ausgenommen.

Sein Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt, das Verwaltungsgericht in Bayreuth wies die Klage gegen den Bescheid zurück.

Das Bundesamt war der Auffassung, ihm sei zuzumuten, in einer afghanischen Großstadt unerkannt einem Erwerb zum Lebensunterhalt nachzugehen. Familienangehörige lebten keine mehr in Afghanistan, betonte Danial M. Anlass der Flucht der Familie im März 2015 war die Ermordung des Onkels durch die Taliban.