Bayreuth - Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in einer privaten Hühnerhaltung im Landkreis Bayreuth Ende Januar wurden bereits am 2. Februar 2021 für den gesamten Landkreis sowie das Stadtgebiet Bayreuth Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Betriebe sowie eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt unter dem Link https://www.bayreuth.de/stallpflicht-fuer-gefluegel/ veröffentlicht und gilt weiter fort. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um einen Eintrag in Hausgeflügelbestände zu verhindern.