Zur Aufklärung schwerer Straftaten dürfen Ermittler in Deutschland Daten von Kryptohandys des Anbieters „Anom“ nutzen, die das FBI gezielt an Kriminelle verkaufen ließ. Die US-Polizeibehörde hatte Codes, um verschlüsselte Chat-Nachrichten mitlesen zu können. Höchstrichterlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falls aus Tübingen nun geklärt, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Das war lange unklar.