Bei stabilen Inzidenzen Sport in Gruppen wieder möglich

Bald dürfte auf den Leichtathletik-Anlagen wieder mehr Betrieb herrschen. Foto: imago images/Andreas Haas

Seit Freitag haben Sportler in Bayern wieder eine Perspektive. Bei stabilen Inzidenzen unter 100 ist Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen wieder erlaubt. Allerdings gibt es eine Testpflicht.

 
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München - Die Bayerische Staatsregierung hat mit einer Aktualisierung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für mehr Klarheit und Perspektive für den organisierten Sportbetrieb gesorgt. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kontaktfreien Sport im Innenbereich, also in der Halle, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zulassen. Voraussetzung ist ein POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Unter diesen Voraussetzungen können nunmehr wieder Innenbereiche von Sportstätten sowie Fitnessstudios nach vorheriger Terminbuchung in den Betrieb gehen. Diese Regelungen gelten seit Freitag, 21. Mai. „Gemeinsames Sporttreiben in größeren Gruppen und damit mehr Lebensfreude werden wieder ein Stück weit mehr Realität“, ließ sich der Präsident des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Jörg Ammon, in einer Pressemitteilung vom Donnerstag zitieren.

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