München - Die Bayerische Staatsregierung hat mit einer Aktualisierung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für mehr Klarheit und Perspektive für den organisierten Sportbetrieb gesorgt. Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, so kann die zuständige Kreisbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege kontaktfreien Sport im Innenbereich, also in der Halle, sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen zulassen. Voraussetzung ist ein POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.
Bei stabilen Inzidenzen Sport in Gruppen wieder möglich
Redaktion 21.05.2021 - 09:00 Uhr