Bei Windkraft- und PV-Anlagen Bürger sollen künftig profitieren

Jürgen Umlauft

Betreiber von großen Anlagen für Strom aus Wind und Sonne müssen künftig eine Umlage an die Gemeindekassen zahlen.

 
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Ausgleichsberechtigt sind nach dem Gesetzentwurf alle Kommunen und Bürger im Umkreis von 2,5 Kilometern um eine Windkraftanlage – abgestuft nach ihrer Betroffenheit. Foto: picture alliance/dpa/Heiko Rebsch