Beiß-Attacke bei Coburg Ruf nach Hundeführerschein

Bei bissigen Hunden liegt das Problem oftmals am anderen Ende der Leine, sagt die Tierrechtsorganisation PETA. Foto: picture alliance / Soeren Stache

Tierrechtsorganisation fordert Konsequenzen aus dem Vorfall in Weitramsdorf. Und verweist auf andere Bundesländer.

 
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Nach der Hundeattacke auf einen 68-jährigen Fahrradfahrer in Weitramsdorf (die NP berichtete) fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Landesregierung auf, den sogenannten Hundeführerschein in Bayern einzuführen. „Meist liegt das Problem nicht beim Hund, sondern am anderen Ende der Leine“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA in einer Pressemitteilung am Dienstag. Viele Halterinnen und Halter könnten das Verhalten, die Signale und die Körpersprache ihres Vierbeiners nicht richtig deuten und einschätzen. Somit sei die wahre Ursache für Beißattacken bei ihnen zu suchen – nicht beim Tier. Jeder Hund, der falsch gehalten oder behandelt wird, könne zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden.

Der Hundeführerschein sieht laut PETA vor, dass künftige Halter und Halterinnen bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, in dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule. Ein solcher Nachweis könne sicherstellen, dass Menschen, die Hunde halten, fachkundig mit dem Tier umgehen und die Signale des Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter sei unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern.

Als erstes deutsches Bundesland habe Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – seit Juli 2013 ist der allgemeine Hundeführerschein verpflichtend. Dort ereigneten sich nach drei Jahren nachweislich weniger Vorfälle , wie es in der Pressemitteilung heißt. Einige Städte belohnen verantwortungsbewusste Halter: Wer in München nach dem 1. Mai 2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, könne sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen.

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