Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen ist in Deutschland seit Mitte April wieder erlaubt, nachdem ein befristetes Verbot von September 2022 bis 15. April 2023 bestand. Das Verbot wurde ursprünglich aufgrund von kurzfristigen Energieeinsparmaßnahmen eingeführt. Allerdings gibt es immer noch Diskussionen darüber, ob eine Gebäudebeleuchtung in der heutigen Zeit noch angemessen ist, insbesondere im Hinblick auf Energieeinsparung und Lichtverschmutzung. Das Bayerische Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass 60 Prozent aller Insektenarten dämmerungs- und/oder nachtaktiv sind und dass die direkte Beleuchtung ihrer Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben kann. Dies kann zu einer Abnahme der Biodiversität führen.