In Bremen wurde ebenfalls im April ein Altenpfleger wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Landgerichts Bremen wollte er mit seinen Taten Anerkennung erlangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt den Mann, weitere Taten begangen zu haben.
In München wurde im Mai 2023 ein Krankenpfleger wegen zweifachen Mordes und sechsfachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 27-Jährige hatte vor Gericht unumwunden eingeräumt, zwei 80 und 89 Jahre alte Patienten getötet und es bei drei weiteren versucht zu haben. Das Motiv, das er angab: Er wollte seine Ruhe haben.
Der wohl bekannteste Fall dürfte der von Ex-Pfleger Niels Högel sein. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft. Zugleich stellte es die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Der als „Todesengel“ bekanntgewordene Högel war wegen 100 Morden angeklagt, bei denen er seinen Opfern eigenmächtig Medikamente gespritzt haben soll.