Je nach Dienst kommt der Wechsel dann erst nach Zustimmung der Kunden zustande oder der Dienst wechselt eigenständig, wenn Kunden nicht innerhalb einer Frist widersprechen. Beide Verfahren sollen den Aufwand möglichst gering halten.
Neun Dienste haben Weitemeier und ihre Kollegen mehr als ein Jahr lang untersucht. Das Ergebnis: Alle optimierten regelmäßig den Stromtarif und halfen so beim Sparen. Unseriöse Anbieter hätten die Dienste im Test nicht empfohlen, sagt Weitemeier.
Dienstleister nehmen Teil der Ersparnis als Entgelt
Der allergünstigste Tarif könne aber nie garantiert werden, sagt Tiana Preuschoff. Das sei auch immer im Kleingedruckten festgehalten. Die Nutzung eines Wechseldienstes hält sie nicht für falsch - aber meist für unnötig. Trotzdem können die Tarifaufpasser ihrer Einschätzung nach für manche vorteilhaft sein: «Wenn man sich selbst keinen Anbieterwechsel zutraut, keine Zeit hat, bequem ist.»
Wie viel Verbraucher für die Leistung zahlen, richtet sich oft nach ihrer Ersparnis. Die meisten Dienste verlangen für ihre Arbeit 20 bis 30 Prozent des eingesparten Geldes. Der Wechseldienst Wechselpilot etwa betrachtet die tatsächliche Ersparnis nach einem Jahr, erklärt Mitgründer Maximilian Both. Dann werden davon 20 Prozent berechnet.
Beim Wechseldienst Switchup zahlen Kunden nicht, sagt Mitarbeiterin Céline Iding, dafür wird vom jeweils neuen Anbieter eine Provision genommen. Der Empfehlungs-Algorithmus kennt die Informationen über die Provision nicht, sagt sie. «Wir empfehlen auch Tarife, bei denen wir keine Provision kriegen.» Beim Test durch das Magazin Finanztest schnitten Switchup und Wechselpilot zusammen mit den Anbietern Esave und Wechselstrom am besten ab.
Verbraucher müssen Briefkasten im Blick behalten
Ein Versprechen der Wechseldienste schränkt Verbraucherschützerin Preuschoff dagegen ein: «Es gibt nie den Fall, dass man sich als Verbraucher um nichts kümmern muss.» Wenn etwa der Versorger während der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung per Post mitteile und nicht per E-Mail, müsse der Kunde den Wechseldienst aktiv informieren. Denn wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, etwa der Preis, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht.
Vor Vertragsabschluss sollten Kunden sich auf jeden Fall mit den Bedingungen des jeweiligen Wechseldienstes auseinandersetzen, rät Preuschoff. Die wichtigste Fragen: Wie viel zahle ich, um was muss ich mich noch kümmern und welche Daten gebe ich aus der Hand?