Erfurt - Bei Betriebsrenten-Systemen wie bei der Deutschen Post müssen nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Monate ohne Entgeltzahlungen wie bei Erziehungs- und Elternzeiten nicht berücksichtigt werden. Das gelte für umlagebasierte Altersversorgungssysteme, die an vergütungspflichtige Zeiten anknüpfen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt in einem Fall aus Bayern (3 AZR 65/24). Das gelte auch bei einem Systemwechsel. Diese Grundsätze seien in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinreichend geklärt.