Betrugsgefahr Vorsicht bei Inkassoschreiben

Ein „Zahlungsbefehl“, wie ihn gegenwärtig auch Coburger erhalten. Stefan Probst, Sprecher der Polizeiinspektion Coburg rät zur Vorsicht und dazu, im Zweifelsfall Anzeige zu erstatten. Foto: Neue Presse/Wolfgang Braunschmidt

Betrüger denken sich immer neue Tricks aus, um an Geld zu gelangen. Zum Beispiel mit der Inkasso-Masche. Die Polizei rät zur Wachsamkeit.

 
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Das Schreiben der Inkasso-Hauptzentrale Hamburg, das ein Mann aus dem Landkreis Coburg Anfang der Woche erhalten hat, ist unmissverständlich und fast schon drohend formuliert: „Wir fordern Sie (...) letztmalig mit Nachdruck auf, die Schuldsumme sowie die bisher aufgelaufenen Kosten, die Sie infolge ihres Zahlungsverzugs (...) zu tragen haben, an uns (...) innerhalb 7 Tage zu überweisen.“ Diese Ansprache endet mit dem Verweis, „aufgrund Ihrer anhaltenden Zahlungsverweigerung sehen wir keine andere Möglichkeit, als bei Ihrer Bank eine Vorpfändung auszubringen“, das Konto werde in Kürze gesperrt. Das könne der so Angeschriebene nur abwenden, wenn er „sofort“ 444,44 Euro an die „Pro Forderung“ überweist.

Begründet wird die Schuld mit einer angeblichen telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag „Deutsche Gewinnerzentrale Lotto 6-49“. Der Coburger spielt zwar Lotto, allerdings in einer Tippgemeinschaft. Und die gibt ihren Spielschein in einem Geschäft persönlich ab. Mit einer Gewinnzentrale hatte die Gemeinschaft noch nie Kontakt – telefonisch schon gar nicht.

Bei der Verbraucherzentrale Brandenburg kennt man solche Inkassoschreiben. Die allermeisten seien betrügerisch. Deshalb raten die Verbraucherschützer, keinesfalls Geld zu überweisen; vor allem dann nicht, wenn bei der IBAN-Nummer nicht die deutsche Kennung DE, sondern eine ausländische angegeben ist. Im aktuellen Fall beginnt sie mit der Länderkennung SK. Diese steht für die osteuropäische Slowakei. Die ebenfalls auf dem beigefügten Überweisungsträger eingetragene BIC-Kennung FIOSKBAXX verweist auf eine Bank in Bratislava in der Slowakei.

Stefan Probst, Pressesprecher der Polizeiinspektion Coburg, rät ebenfalls zur Vorsicht. Schreiben wie das der Inkasso-Hauptzentrale Hamburg sollte man sich genau anschauen und im Internet überprüfen, ob es das Büro unter der angegebenen Adresse gibt. Bei Zweifeln – auch an der Rechtmäßigkeit der Geldforderung – sollte man bei der Polizei Anzeige erstatten. Ermittelt werden könne wegen eventuell unrechtmäßig erworbener Daten – die eigene Adresse – oder wegen Betrugs, erläutert Probst.

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