„Allen Angeklagten ist eines gemein, ihr bisheriges Leben ist geprägt durch eine tiefgreifende Drogensucht und gepflastert von Straftaten. Die Taten, die hier begangen wurden, sind mitunter sehr rücksichtlos und unbarmherzig ausgeführt worden“, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Burger am Ende des Verfahrens, das sich über sechs Termine mit einer umfassenden Beweisaufnahme erstreckt hatte. Es sei zu Gunsten der Angeklagten anzurechnen, dass sie frühzeitig Geständnisse abgelegt haben, die von „Schuldeinsicht und Reue“ getragen waren. Aber: „Das strafrechtliche Vorleben ist bei allen ausgesprochen lang und teilweise massiv und schwerwiegend.“ Und so wurden die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt.