Wie viel Geld kriegt man dann?
Seiters betonte, der Schadenersatz diene nur dem Ausgleich und habe keine abschreckende Funktion. Geht es nur um den bloßen Kontrollverlust über die Daten, hält der Senat 100 Euro für angemessen. Kommen psychische Probleme hinzu, könnte der Satz steigen.
Der eher niedrige Betrag nehme den von einigen Kanzleien angekündigten Massenklagen ein wenig den Wind aus den Segeln, ordnete Hauke Hansen von der Wirtschaftskanzlei FPS ein. "Die Gerichte sollten bei der Bemessung des Schadensersatzes auch berücksichtigen, inwieweit eine Klage wirklich dem Schadensausgleich des Betroffenen dient oder vorrangig dem Gebühreninteresse der Klägeranwälte."
Die beklagten Unternehmen müssten wiederum beweisen, dass ihre Schutzmaßnahmen angemessen waren. "Gelingt ein solcher Beweis, liegt kein Datenschutzverstoß vor, und die Klage wäre abzuweisen", erklärte Hansen. Dann bekäme der Kläger keinen Schadenersatz.
Betrifft das Urteil nur den einen Vorfall bei Facebook?
Nein, meinen Fachleute. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS.Legal spricht von einer enorm wichtigen Grundlage für alle betroffenen Verbraucher von Datenlecks oder anderweitiger Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten. "Es herrscht – nicht nur für Betroffene des Facebook-Datenlecks, sondern für praktisch alle Betroffenen von DSGVO-Verletzungen – nun endlich Rechtssicherheit." Jetzt werde es für Millionen Betroffene leichter werden, immateriellen Schadenersatz zu erlangen.
Auch Stiftung Warentest verwies auf ähnliche Fälle etwa bei einem Streaminganbieter und einem Fahrdienst - und veröffentlichte gleich eine Anleitung samt Mustertext, um im Facebook-Fall Schadenersatz geltend zu machen. "Die Zeit ist knapp: Ende des Jahres verjähren die Rechte der meisten Facebook-Opfer."
Was unternimmt Facebook gegen Scraping?
Meta hat vor fünf Jahren Änderungen vorgenommen, die unter anderem das Auslesen von Daten über Telefonnummern verhindern sollen. Allerdings teilt der Konzern auch mit, dass jegliches Scraping nie vollständig unterbunden werden könne, ohne gleichzeitig die Möglichkeiten der Menschen zu beeinträchtigen, Apps und Websites wie gewünscht zu nutzen. Ein Team unter anderem aus Daten- und Analyse-Fachleuten sowie Entwicklern soll das unerlaubte Auslesen erkennen und blockieren.
Wie kann ich meine Daten schützen?
Die Verbraucherzentrale rät zu Datensparsamkeit. "Wer sich bei Online-Diensten anmeldet, sollte, wenn möglich, nicht alle abgefragten Daten preisgeben." Mit dem Geburtsdatum etwa lasse sich leicht die Identität stehlen. "Überlegen Sie also bei jeder Veröffentlichung, ob Sie die Info auch laut durch einen Bus rufen würden." Wer sein Nutzerkonto nicht mehr gebraucht, sollte es löschen - das verringere das Risiko eines Datenmissbrauchs.