Der Bundesgeschäftsführer von Haus und Grund, Gerold Happ, begrüßte die Entscheidungen des 5. Senats. "Per se ist das richtig", sagte er. Wenn sich Umstände veränderten, könnten so neue Lösungen für die Verteilung von Kosten gefunden werden. Wichtig sei dann aber, dass Eigentümergemeinschaften darauf achteten, dass Änderungen sachlich begründet, gerecht und nicht willkürlich seien.
BGH entschied schon früher zu Kostenbeteiligung
Im März 2024 hatte der BGH schon einmal zu einer solchen erstmaligen Kostenbeteiligung einzelner Eigentümer in einer WEG entscheiden und dabei den Gestaltungsspielraum der Gemeinschaft betont. "Auch bisher gänzlich befreite Eigentümer können dem BGH nach erstmalig durch abändernde Beschlüsse an Kosten beteiligt werden", sagt Beate Heilmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien beim Deutschen Anwaltverein.
Wie können Eigentümer sich gegen die Kosten wehren?
Hält ein Wohnungseigentümer einen Beschluss für rechtswidrig, kann er sich zum Beispiel mit einer Anfechtungsklage an das zuständige Amtsgericht wenden. Die Anfechtungsklage dient dazu, einen Beschluss gerichtlich für ungültig erklären zu lassen, und muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden, sagt Luisa Peitz.
Was klagende Wohnungseigentümer beachten sollten: Wenn sie vor Gericht gegen die Gemeinschaft gewinnen und die WEG dazu verurteilt wird, die Prozesskosten zu tragen, dürfen diese Kosten auch anteilig auf den siegreichen Eigentümer umgelegt werden. Das hatte der BGH im Juli 2024 entschieden. Die Vorsitzende Richterin räumte damals bereits ein, dass das gerade in kleinen Gemeinschaften womöglich potenzielle Kläger von einer Klage abhalten könnte.