Blaualgen Badeverbot für Badesee Augsfeld

Das Gesundheitsamt hat vorsorglich ein Badeverbot ausgesprochen. Foto: picture alliance/dpa/Uwe Zucchi

Das Schwimmen im Kleidersee ist ab sofort verboten. Bei Kontakt mit den Algen kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

 
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Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden die Badegewässer im Landkreis Haßberge regelmäßig auf ihre hygienische Situation und auf das Vorliegen von Blaualgen überprüft. Im Kleidersee Augsfeld wurden nun Blaualgen festgestellt, wie das Landratsamt Haßberge am Freitag informierte. Deshalb wurde vom Gesundheitsamt ein Badeverbot ausgesprochen.

Das Gesundheitsamt hatte laut Pressemeldung der Behörde am Freitag, 14. Juli, Proben aus dem Kleidersee entnommen und an das Bayerische Landesamt für Gesundheit in Oberschleißheim versandt. Nachdem Blaualgen nachgewiesen wurden, sprach das Gesundheitsamt im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ein Badeverbot für den Badesee in Augsfeld aus.

Zu erkennen sind Blaualgen an grünlichen Schlieren und Algenteppichen an der Wasseroberfläche. Blaualgen sind große Ansammlungen an Cyanobakterien, von denen einige giftige Wirkstoffe bilden können. Die Algen entstehen im Sommer bei hohen Wassertemperaturen in Seen und Teichen und kommen vor allem in nährstoffreichen Gewässern vor. Durch das Algenwachstum wird die Sichttiefe des Badegewässers deutlich verringert, was zu Gefährdungen für Badende führt. Die Sichttiefe im Kleidersee betrug bei der Feststellung der Blaualgen 35 bis 40 Zentimeter.

Bei Kontakt mit Blaualgen können Reizungen der Haut, der Schleimhaut und der Augen auftreten. Auch zu Ohrenschmerzen kann es kommen. Das Verschlucken des Wassers kann zu Übelkeit, Durchfall sowie Erbrechen führen. Bei Auftreten dieser Symptome wird geraten, den Hausarzt aufzusuchen.

Durch das Gesundheitsamt werden erneut Proben entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit übersandt. Sofern die Untersuchungen keine Grenzwertüberschreitungen ergeben und das Algenwachstum beendet sein wird bzw. die Sichttiefe deutlich über ein Meter beträgt, kann das Badeverbot wieder aufgehoben werden, teilt die Kreisbehörde mit.

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