Blick vom Zeilberg Bürger kämpfen für Erhalt der schönen Aussicht

Helmut Will
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten, dass der geplante Solarpark die Aussicht vom Zeilberg ruinieren könnte. Foto: Rudolf Hein/Archiv

Der „Bürgerentscheid für den Erhalt der Kulturlandschaft am Zeilberg“ findet statt. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die Weichen dafür gestellt.

 
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Eine extra angesetzte Sitzung des Marktgemeinderates Maroldsweisach am Mittwochabend, 1. Februar, im Rathaus befasste sich ausschließlich mit dem Thema „Bürgerentscheid für den Erhalt der Kulturlandschaft am Zeilberg.“ Die sieben Tagesordnungspunkte zu diesem Thema konnten, ob der guten Vorbereitung durch den Geschäftsleiter der Marktgemeinde Armin Bogendörfer, in relativ kurzer Zeit abgearbeitet werden. Mehrere Beschlüsse waren hierzu vom Gremium zu fassen.

Eingangs gab Bürgermeister Wolfram Thein (SPD) einen kurzen Überblick, indem er auf das Schreiben vom 5. Januar hinwies, mit dem die Antragsteller, Ingo Förster und Miriam Danner, den Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides forderten. 324 Unterschriften waren diesem Antrag beigegeben, die sich gegen einen Solarpark mit einer Fläche von etwa 30 Hektar, etwa 800 Meter nordöstlich der Ortschaft Allertshausen, Richtung der thüringischen Landesgrenze, wendeten.

Bogendörfer wies darauf hin, dass in den Vorlagen zum Thema nur die wichtigsten Punkte aufgenommen worden seien. „Innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages ist darüber zu entscheiden“, sagte er und erläuterte das Prozedere eines Bürgerentscheids. Rechtliche Absprachen mit dem Landratsamt und auch eine Beratung durch ein Rechtsanwaltsbüro seien eingeflossen. Wie Bogendörfer sagte, dürfe der Marktgemeinderat nicht aus kommunalpolitischen Gründen den Antrag verneinen. Weiter ging er auf die Vorschriften des Abstimmungsergebnisses ein. Das Bürgerbegehren, so der Geschäftsleiter, müsse in Gemeinden bis 10 000 Einwohnern, von mindestens zehn Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürger unterschrieben werden. „Unsere Gemeinde hat 2659 wahlberechtigte Bürger, sodass mindestens 265 Unterschriften nötig sind, also zehn Prozent von 2659“, so Bogendörfer. Die Unterschriftenlisten enthielten 324 Unterschriften, wovon 311 gültig waren. Das Unterschriftenquorum sei somit erfüllt und da alle formellen Voraussetzungen erfüllt seien, auch zulässig. Man sei derzeit noch am Anfang des Planungsverfahrens. Die Verwaltung sei bei der Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass Anhaltspunkte, die zu einer materiellen Unzulässigkeit führten, nicht gegeben seien. Es bestehe, so Bogendörfer, daher ein Rechtsanspruch auf Zulassung des Bürgerbegehrens. In einem ersten Beschluss sprach sich der Gemeinderat einstimmig dafür aus, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.

Drei Mitglieder des Gremiums durften wegen persönlicher Beteiligung hinsichtlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes für die Freiflächen-Photovoltaikanlage „Solarpark Allertshausen“, bei der Entscheidung über die Abhilfe und die Durchführung eines Bürgerentscheides auf Grund des Bürgerbegehrens nicht mit abstimmen. Bei zwei Gegenstimmen (Romana Schrapel und Martin Schramm, beide FWG) hält der Gemeinderat an seiner bisherigen Beschlussfassung fest und kommt der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme nicht nach, sodass ein Bürgerentscheid durchzuführen ist. Die Entscheidung, ob ein weiterer Bürgerentscheid (Ratsbegehren) durchgeführt werden soll, wurde bei den Gegenstimmen der beiden Vorgenannten positiv beschieden. Die Frage für den Bürgerentscheid (Ratsbegehren) lautet: „Sind sie dafür, dass die laufenden Bauleitplanungen für den Solarpark Allertshausen weitergeführt werden?“ Dafür sprach sich das Gremium bei zwei Gegenstimmen aus. Beschlossen wurde auch bei zwei Gegenstimmen, dass das Ratsbegehren die Kurzbezeichnung „Für die regionale Energieerzeugung“ erhält.

Einstimmig festgelegt wurde der Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid am Sonntag, 23. April, in der Zeit von acht bis 18 Uhr. Dazu erläuterte Thein, dass dieser Termin ab dem 1. Februar innerhalb von drei Monaten stattfinden müsse. Gefasst wurde außerdem ein Beschluss über die Stimmzettelgestaltung. Der vorgelegte Entwurf des Stimmzettels wurde vom Gremium einstimmig abgesegnet. Festgelegt wurde einstimmig, dass Geschäftsleiter Armin Bogendörfer Abstimmungsleiter wird und Kämmerin Doreen Pfadenhauer seine Stellvertretung übernimmt.

Bogendörfer erläuterte, dass ein Abstimmungsausschuss, ähnlich wie bei Kommunalwahlen, zu bilden ist, dem Vertreter der Fraktionen und des Bürgerbegehrens angehören sollten. Weiterhin zeigt er die Aufgaben dieses Ausschusses auf. Angehören sollen dem Ausschuss neben dem Abstimmungsleiter und seiner Vertreterin und den Vertretern des Bürgerbegehrens Ingo Förster und Miriam Danner auch Vertreter der CSU/JCU, SPD/JB und der FWG.

Hier bemängelte Gemeinderat Stefan Böhm (JCU), dass die JCU eine eigene Fraktion sei und deshalb auch Anspruch auf einen Vertreter haben sollte. „Ich meine, uns würde auch ein Platz zustehen; wie das läuft, finde ich nicht richtig“, so Böhm. Geschäftsleiter Bogendörfer entgegnete, dass er das nicht für unbedingt erforderlich halte. Trotzdem ließ Bürgermeister Wolfram Thein über den Gedanken von Stefan Böhm abstimmen, ob der Ausschuss auf sieben Personen erweitert werden soll. Bei der Abstimmung im Gremium kam es bei acht zu acht Stimmen zu einer Pattsituation. Demnach war der Antrag von Stefan Böhm abgelehnt und es bleibt bei insgesamt fünf Ausschussmitgliedern.

Wie Bogendörfer noch sagte, berate der Ausschuss öffentlich und der Termin wird auch vorher im Zeilberg-Echo amtlich bekannt gemacht. Ermächtigt wurden Verwaltung und Abstimmungsleiter einzelne auftretende Punkte oder Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid in die Wege zu leiten. Festlegen kann der Bürgermeister etwaige Infoveranstaltungen zum Ratsbegehren. Diese sollen im Zeilberg-Echo bekannt gegeben werden und nicht im Rathaus, sondern in Mehrzweckräumen der Gemeinde stattfinden. Bürgermeister Wolfram Thein schlug vor, dass den Initiatoren des Bürgerbegehrens auch die gleiche Möglichkeit der Durchführung von Informationsveranstaltungen zum Bürgerbegehren in gemeindlichen Räumlichkeiten wie Dorfgemeinschaftshäusern eingeräumt wird. Auf die Veranstaltungen sollen die Vertreter des Bürgerbegehrens ebenfalls in Kurzform (Ort und Zeit der Veranstaltung, Tagesordnung, keine sonstigen Wertungen/Begründungen etc.) im Zeilberg-Echo kostenlos hinweisen können. Der Marktgemeinderat stimmte seinem Vorschlag einstimmig zu und ermächtigte den Bürgermeister, Einzelheiten mit dem Vertreter des Bürgerbegehrens zu besprechen.

Am Ende der Sitzung setzte Thein gleich einen Teil um und überreichte nach Unterschrift den im Sitzungssaal anwesenden Vertretern des Bürgerbegehrens gegen Empfangsbestätigung den förmlichen Bescheid über die Zulassung des Bürgerbegehrens und die Durchführung des Bürgerentscheids am 23. April.

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