Österreichische Regel sinnvoll?
Auch die CDU begrüßt die Gesetzesänderung grundsätzlich: „Homosexuelle dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden“, sagte Michael Preusch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg. „Wissenschaftlich ist ein Ausschluss nicht haltbar“, so der Mediziner: „Stattdessen ist das individuelle Sexualverhalten entscheidend.“ Seine Partei halte die österreichische Regelung für sinnvoll: Wer in den vergangenen drei Monaten mit drei Partnern Sex gehabt hat, darf nicht spenden. Egal, ob schwul oder hetero.
Jede Spende wird getestet
Die zuständige Bundesärztekammer hat nun vier Monate Zeit, ihre Richtlinien nach den Vorgaben des nun veränderten Transfusionsgesetzes anzupassen. Die Deutsche Aidshilfe hofft nach Angaben ihres Sprechers Wicht darauf, dass diese „in einem interdisziplinären und partizipativen Prozess“ erarbeitet werden.
Klar ist auch, dass in Deutschland jede Blutspende bisher und auch weiterhin überprüft wird. „Alle Spenden werden auf das Vorliegen einer Infektion mit HIV, Hepatitis C (HCV), Hepatitis B (HBV) oder einer Syphilis untersucht“, heißt es dazu beim Robert-Koch-Institut (RKI).