Bluttat in Lichtenfels Urteil am Landgericht Coburg gefallen

Die Hauptverhandlung im Schwurgerichtssaal fand – wie die Urteilsverkündung – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Foto: Daniel Vogl/dpa

Die Erste Große Jugendkammer verurteilt einen zum Tatzeitpunkt noch Minderjährigen wegen Mordes an der Blumenhändlerin Beatrix G. Den 18-Jährigen erwartet demnach eine langjährige Haftstrafe.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts Coburg hat am Dienstagvormittag ihr Urteil im Fall der getöteten Blumenhändlerin Beatrix G. gesprochen und den angeklagten 18-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge verurteilt. Das Strafmaß der Jugendstrafe beläuft sich auf neun Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zum Prozessauftakt vor genau zwei Wochen hatte der Angeklagte gestanden, die 50 Jahre alte Floristin im März 2023 in einem Blumenladen am Unteren Tor in Lichtenfels erstochen zu haben. Der inzwischen 18-Jährige ließ seinen Verteidiger eine entsprechende Einlassung verlesen, in der er gleichwohl bestritt, vorsätzlich gehandelt zu haben.

Die verkürzte insgesamt fünftägige Hauptverhandlung im Schwurgerichtssaal wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war.

Autor

Bilder