Bluttat in Lichtenfels Angeklagter akzeptiert Mordurteil

Rechtsanwalt Christian Barthelmes im Schwurgerichtssaal. Foto: Michael von Aichberger/Neue Presse

Die Seite des 18-Jährigen kündigt an, kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Coburg einzulegen. Die Verteidigung hatte im Fall der erstochenen Blumenhändlerin Beatrix G. auf Totschlag plädiert.

 
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Der juristische Schlusspunkt im Fall der erstochenen Blumenhändlerin Beatrix G. naht womöglich: Sein Mandant werde kein Rechtsmittel gegen das Urteil des Landgerichts Coburg einlegen, wie Strafverteidiger Christian Barthelmes unserer Redaktion am Montagnachmittag auf Anfrage mitteilte. Vor knapp einer Woche hatte die Erste Große Jugendkammer den heute 18-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Strafmaß der Jugendstrafe beläuft sich auf neun Jahre und sechs Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, dass „die Frage der Einlegung einer Revision derzeit noch geprüft“ werde. Sie hatte eine Jugendstrafe von zehn Jahren gefordert.

Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige hatte im Prozess ein Teilgeständnis abgelegt, in dem er jedoch bestritt, die Floristin vorsätzlich getötet zu haben. Sein Verteidiger plädierte entsprechend auf Totschlag in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Da der Angeklagte im März 2023 noch minderjährig war, wurde die insgesamt fünftägige Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

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