Jetzt wird es allerdings etwas kompliziert. Die Bratwurstbrater, die mit ihren Buden gewöhnlich am Markt stehen und dafür zum Teil im Besitz uralter Rechte sind, dürfen dies nicht am Pfingstdienstag. Dann entscheidet der CC, wen er mit der Verköstigung beauftragt. Das war heuer eine Metzgerei aus Bad Staffelstein. Warum keine Vereinbarung mit den Coburger Bratern zustande kam, liegt im Dunkeln. Offensichtlich scheiterten Gespräche im Vorfeld. Und: Erst am frühen Pfingstfreitagabend legte der Bad Staffelsteiner, nachdem der letzte Coburger Brater den Marktplatz verlassen hatte, seine Würste auf – keine aus der Vestestadt. Die Aufregung war groß. Diese setzte sich über die Feiertage fort, auch wenn der Metzger dann, unter anderem auf ausdrücklichen Wunsch der Stadtverwaltung, auf Coburger Würste zurückgriff. Die lieferte die Fleischerei Meinhardt, bekannt unter dem Markennamen „Das Wunder vom Bernd“.