Frank Fella stellte fest, dass die Schere zwischen Breitbrunn und Lußberg einfach zu hoch sei und schlug deswegen einen „politischen Preis“ vor. Georg Kundmüller gab zu bedenken, dass die Breitbrunner Bürger für Bau und die Sanierung bei der Verbandskläranlage in Eltmann entsprechende Beiträge und auch Verbesserungsbeiträge geleistet hätten und das bei der Beurteilung einbezogen werden müsste. Auch er wäre für einen politischen Preis von 3 Euro/cbm, aber keinesfalls für eine Gleichstellung, für die man vieles noch beleuchten müsste.
Bürgermeisterin Ruth Frank sprach von Überlegungen, ob man nicht dafür gleich die Satzung ändern und einen gleichen Preis für die ganze Gemeinde diskutieren sollte. „Das ist aber eine größere Auseinandersetzung. Es würde auch vor dem Bau der Kläranlage in Appendorf keinen Sinn machen und darüber können wir nach vier Jahren diskutieren.“ So sprach auch sie sich für den „politischen Preis“ von 3 Euro/cbm aus, was bedeuten würde, dass man 7994 Euro in Kauf nehmen und aus dem Haushalt finanzieren müsse. „Die ganze Gemeinde subventioniert dann den Abwasserpreis des Lautergrundes. Findet dieser politische Preis Anklang?“ Mit einer Gegenstimme von Cynthia Derra wurde dies dann auch so beschlossen, die Erhöhung der Abwassergebühr von 0,93 Euro auf 1,54 Euro im Bereich der Ortsteile von Breitbrunn und einer Erhöhung von 2,20 Euro auf 3,00 Euro im Bereich des Lautergrundes. Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Bei einem Bauantrag im Kirchweg führten die Erhöhung eines Kniestockes auf 75 cm und die Überschreitung der Traufhöhe von 4 m auf 4,62 zu einer Ablehnung des Bauantrages mit drei zu neun Stimmen. Dem Bau einer Doppelgarage in der Siedlungsstraße wurde nur unter der Voraussetzung zugestimmt, wenn vom Landratsamt das Bauvorhaben im Innenbereich gesehen wird. Man befürchte nämlich sonst bei einem andersartigen Beschluss Folgewirkungen.