Breitbrunn übernimmt Teil der Kosten „Politischer Preis“ für Abwassergebühr

Günther Geiling
Die Gemeinde entsorgt ihre Abwässer in unterschiedliche Kläranlagen und das führt auch zu unterschiedlichen Abwassergebühren. Hier ein Blick auf die alte Kläranlage in Appendorf, die nun durch einen Neubau ersetzt werden soll mit dem Anschluss der Orte im Lautergrund. Foto: /Günther Geiling

Die Gemeinde Breitbrunn übernimmt einen Teil der Abwassergebühr. Statt 3,65 Euro/cbm werden dadurch nur noch 3,00 Euro/cbm fällig.

 
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Breitbrunn - Ab dem 1. Januar 2022 beginnt in der Gemeinde Breitbrunn ein neuer vierjähriger Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren. Die Gemeinde ist geteilt bei der Entwässerung zwischen den Ortsteilen im Lautergrund mit der Kläranlage Appendorf in Oberfranken und den Ortsteilen Breitbrunn, Hermannsberg und Edelbrunn mit Anschluss an die Verbandskläranlage in Eltmann-Ebelsbach. Für beide kostenrechnenden Einrichtungen wurde eine Gebührenkalkulation erstellt, die sehr unterschiedlich ausfiel und nun über den Gemeindehaushalt teilweise „subventioniert“ wird.

Die Gebührenkalkulation beinhaltet dabei auch eine Rückschau auf den vorhergehenden Kalkulationszeitraum. Hier stellte sich heraus, dass es im Bemessungszeitraum 2018 bis 2021 bei beiden Einrichtungen eine Kostenunterdeckung gegeben hatte und zwar bei der Spange Breitbrunn mit 6844,82 Euro und bei der Lautergrundspange mit 32 974,82 Euro. Bürgermeisterin Ruth Frank führte den Bereich Lautergrund die Gebühren für die Kläranlage in Appendorf an, die sich in den vier Jahren zwischen 19 000 Euro und 35 000 Euro bewegten. „Dieser Sprung für die Kosten der Kläranlage ist der Hauptgrund für die hohen Gebühren“, stellte sie fest.

Diese Unterdeckungen flössen eben auch in den Kalkulationszeitraum 2022 bis 2025 ein. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung Breitbrunn mit Hermannsberg, Edelbrunn, Paßmühle und Finkenmühle wurden nun jährlich mit 42 695 Euro ermittelt, was bei einer jährlichen Einleitungsmenge von 27 694 cbm den neuen Gebührensatz von 1,54 Euro/cbm ausmache, eine Erhöhung um 0,61 Euro/cbm oder 65 Prozent.

Für den Bereich Lußberg mit Kottendorf, Hasenmühle und Förstersgrund werden durchschnittliche Gesamtkosten von jährlich 34 711 Euro angesetzt, was bei einer jährlichen Einleitungsmenge in Höhe von 9517 cbm den neuen Gebührensatz von 3,65 Euro/cbm ergibt, also eine Erhöhung um 1,45 Euro/cbm. „Der Anteil des Kostendefizits beträgt hier schon 0,87 Euro. Das ist eine ganz deutliche Steigerung und ein Riesensprung“, betonte die Bürgermeisterin.

Sie verwies auf die vom Büro Dr. Schulte/Röder getroffene Feststellung: „Sollte die zur Kostendeckung erforderliche Anhebung des Benutzungsgebührensatzes unterbleiben, so läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung oder Kostendeckung aus politischen Gründen vor. Entstehende Fehlbeträge müssten dann ebenfalls nachträglich ausgegliedert werden.“

Frank Fella stellte fest, dass die Schere zwischen Breitbrunn und Lußberg einfach zu hoch sei und schlug deswegen einen „politischen Preis“ vor. Georg Kundmüller gab zu bedenken, dass die Breitbrunner Bürger für Bau und die Sanierung bei der Verbandskläranlage in Eltmann entsprechende Beiträge und auch Verbesserungsbeiträge geleistet hätten und das bei der Beurteilung einbezogen werden müsste. Auch er wäre für einen politischen Preis von 3 Euro/cbm, aber keinesfalls für eine Gleichstellung, für die man vieles noch beleuchten müsste.

Bürgermeisterin Ruth Frank sprach von Überlegungen, ob man nicht dafür gleich die Satzung ändern und einen gleichen Preis für die ganze Gemeinde diskutieren sollte. „Das ist aber eine größere Auseinandersetzung. Es würde auch vor dem Bau der Kläranlage in Appendorf keinen Sinn machen und darüber können wir nach vier Jahren diskutieren.“ So sprach auch sie sich für den „politischen Preis“ von 3 Euro/cbm aus, was bedeuten würde, dass man 7994 Euro in Kauf nehmen und aus dem Haushalt finanzieren müsse. „Die ganze Gemeinde subventioniert dann den Abwasserpreis des Lautergrundes. Findet dieser politische Preis Anklang?“ Mit einer Gegenstimme von Cynthia Derra wurde dies dann auch so beschlossen, die Erhöhung der Abwassergebühr von 0,93 Euro auf 1,54 Euro im Bereich der Ortsteile von Breitbrunn und einer Erhöhung von 2,20 Euro auf 3,00 Euro im Bereich des Lautergrundes. Die neue Gebührensatzung tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Bei einem Bauantrag im Kirchweg führten die Erhöhung eines Kniestockes auf 75 cm und die Überschreitung der Traufhöhe von 4 m auf 4,62 zu einer Ablehnung des Bauantrages mit drei zu neun Stimmen. Dem Bau einer Doppelgarage in der Siedlungsstraße wurde nur unter der Voraussetzung zugestimmt, wenn vom Landratsamt das Bauvorhaben im Innenbereich gesehen wird. Man befürchte nämlich sonst bei einem andersartigen Beschluss Folgewirkungen.

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