Brüssel Verordnung für moderne Nutzer

Michel Winde

Bislang hatten Unternehmen wie Facebook bei der Nutzung von Nutzerdaten in Europa wenig Grenzen. Heute treten in allen 28 EU-Staaten neue Regeln in Kraft. Aber was ändert sich jetzt konkret? Ein Überblick.

Seit Freitag ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Foto: dpa

?Warum kommen die neuen Regeln jetzt?

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Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es in der EU-Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 - und ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren damals nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Vom 25. Mai an muss sich jedes EU-Land daran halten. Ein Argument für die neue Verordnung hat Facebook zuletzt selbst geliefert: Bis zu 87 Millionen Nutzer waren Unternehmensangaben zufolge vom aktuellen Datenskandal betroffen.

? Was regelt die neue Verordnung?

Im Kern soll die Verarbeitung personenbezogener Daten etwa durch Unternehmen oder Vereine geregelt werden. Dazu gehören etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Ausweisnummer oder IP-Adresse. Wie die Daten gespeichert werden - digital, auf Papier oder mittels Videoaufnahme - ist egal. Besonders empfindliche Daten zu religiösen Überzeugungen, Gesundheit oder Sexualleben dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Die neuen Regeln gelten auch für Unternehmen, die außerhalb der EU sitzen, ihre Dienste aber hier anbieten. Deshalb sind Internetriesen mit US-Sitz wie Facebook oder Google davon betroffen.

? Was ändert sich für Verbraucher?

EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen, ist das Versprechen. Das bedeutet zum Beispiel, dass ihnen ein "Recht auf Vergessenwerden" zugestanden wird. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Beispiel Bonuskarte im Supermarkt: Kunden können erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.

Außerdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstöße informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstöße bei nationalen Behörden melden.

? Und wie soll das durchgesetzt werden?

Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Von Ende Mai an drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmaß sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstoßes, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden.

? Was müssen Unternehmen und andere Organisationen beachten?

Grundsätzlich sollen so wenige Information wie möglich gesammelt werden - es dürfen nur jene Daten erhoben werden, die tatsächlich gebraucht werden. Und diese Daten müssen so sicher gespeichert werden, dass unbefugter und unrechtmäßiger Zugriff, aber auch versehentlicher Verlust der Daten nicht möglich ist.

Zudem dürfen die Daten nicht länger gespeichert werden, als sie tatsächlich gebraucht werden, und für keinen Zweck genutzt werden, der nicht mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist. Ihren Kunden müssen Unternehmen in einfacher Sprache erklären, warum sie die Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen. Unternehmen und Organisationen, die viel mit personenbezogenen Daten arbeiten oder eine bestimmte Größe überschreiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

? Wie fallen die Reaktionen aus?

Verbraucher- und Datenschützer jubeln. Für sie sind die neuen Regeln ein Meilenstein: besserer Schutz der Privatsphäre, mehr Kontrolle über die eigenen Daten, mehr Macht für Strafverfolgungsbehörden bei Rechtsverstößen. Die Kritik aus der Wirtschaft ist zuletzt wieder etwas lauter geworden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag warnt, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen könnten Probleme bekommen, weil die neuen Regeln zu unpräzise seien. Der Bundesverband der Deutschen Industrie kritisiert vor allem das Prinzip der Datensparsamkeit. Präsident Dieter Kempf: "In Zeiten der Datenvielfalt ist Datensparsamkeit das falsche Bauprinzip." Es müsse darum gerungen werden, die "Version zwei" der Verordnung zu diskutieren. Allerdings begrüßt die Wirtschaft in großen Teilen, dass die Regeln in der EU bald einheitlich sind.

? Wie geht es weiter mit dem Datenschutz in der EU?

Die EU-Kommission hat im vergangenen Jahr weitere Reformvorschläge für die Kommunikation über WhatsApp, Facebook oder Skype vorgelegt. Diese sehen in vielen Fällen die ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur weiteren Verwendung von Informationen vor.

Foto: Sven Hoppe/dpa