Die Vorzeichen sind denkbar schlecht. Nach monatelangem Tauziehen hat das Verwaltungsgericht Bayreuth vor kurzem den einstweiligen Antrag zum Freibad-Bürgerbegehren in Coburg abgelehnt. Die Stadt macht sich damit nicht ganz unberechtigte Hoffnungen, dass auch in der Hauptsache gegen die Initiatoren, darunter der FDP-Stadtrat Michael Zimmermann, entscheiden wird und das Bürgerbegehren „Rettet das Freibad“ unzulässig ist.