Die Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern haben im im Bauausschuss des Landtags Änderungen am ersten Entbürokratisierungsgesetz der Staatsregierung vorgenommen. Sie präzisierten dabei einzelne Verfahrensvereinfachungen im Baurecht. So sah der Regierungsentwurf vor, dass Kommunen die Bauherren künftig nur noch zu einem Pkw-Stellplatz je neugebauter Wohneinheit verpflichten können. Die Änderung von CSU und Freien Wählern sieht bis zu zwei Stellplätze vor. Damit soll verhindert werden, dass Anwohnerfahrzeuge vermehrt an Straßenrändern abgestellt werden müssen, was Verkehrsbehinderungen zur Folge haben könnte. Ausgenommen von der Regeln ist der soziale Wohnungsbau. Die Mieter dort verfügen erfahrungsgemäß über eine geringere Zahl en eigenen Pkw. Hier sind künftig nur noch 0,5 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben.
Bürokratieabbau? Doch wieder eine Vorschrift mehr
Jürgen Umlauft 19.11.2024 - 16:58 Uhr