Karlsruhe/Berlin - Klimaanlagen werden angesichts immer heißerer Sommer für viele Menschen attraktiver. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun die Rechte von Wohnungseigentümern in dieser Hinsicht gestärkt: Eine Hausgemeinschaft hat den Einbau eines sogenannten Klima-Splitgerätes in der Regel zu gestatten.