Karlsruhe/Jena - Gegen mutmaßliche Beteiligte der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" laufen mehrere Gerichtsverfahren. Die Bundesanwaltschaft sieht in ihr eine terroristische Vereinigung - konnte sich am Bundesgerichtshof (BGH) mit dieser Einschätzung aber nicht durchsetzen. Was hat es mit der Gruppe auf sich? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Urteil aus Karlsruhe: